ARBEITSRECHT

Wir verstehen das Arbeitsrecht nicht als Forum ideologischer Auseinandersetzung. Deshalb vertreten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Führungskräfte gleichermaßen; sind somit auf “beiden Seiten“ tätig. Das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:

  • Bestandsschutzstreitigkeiten, wie etwa Kündigungsschutzverfahren
  • Aufhebungsverträge
  • Lohnklagen
  • Abmahnungen
  • Auseinandersetzungen über das Zeugnis
  • Betriebliche Altersversorgung
  • Ausübung des Direktionsrechts / Versetzungen
  • Urlaubsrecht
  • Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten

In diesem Gebiet ist für Sie tätig: