ARBEITSRECHT
Wir verstehen das Arbeitsrecht nicht als Forum ideologischer Auseinandersetzung. Deshalb vertreten wir Arbeitgeber, Arbeitnehmer, Betriebsräte, Geschäftsführer, leitende Angestellte und Führungskräfte gleichermaßen; sind somit auf “beiden Seiten“ tätig. Das Individualarbeitsrecht und das Kollektivarbeitsrecht umfasst insbesondere folgende Bereiche:
- Bestandsschutzstreitigkeiten, wie etwa Kündigungsschutzverfahren
- Aufhebungsverträge
- Lohnklagen
- Abmahnungen
- Auseinandersetzungen über das Zeugnis
- Betriebliche Altersversorgung
- Ausübung des Direktionsrechts / Versetzungen
- Urlaubsrecht
- Betriebsverfassungsrechtliche Streitigkeiten
In diesem Gebiet ist für Sie tätig: