NOTAR

Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er sorgt für die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung aller formgebundenen Rechtsgeschäfte.

Hierzu zählen insbesondere:

  • Immobilienkaufverträge
  • Bauträgerverträge
  • Gesellschaftsrechtliche Verträge
  • Gesellschaftsrechtliche Beschlüsse bei AG und GmbH
  • Beurkundung von Hauptversammlungen
  • Anmeldung zum Handelsregister
  • Testamentarische Verfügungen und Erbschaftsverträge
  • Schenkungs- und Übertragungsverträge
  • Eheverträge und Partnerschaftsverträge
  • Trennungs- und Scheidungsfolgenvereinbarungen
  • Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen

Ihr Notar in unserer Kanzlei: