ALLGEMEINES ZIVIL- UND WIRTSCHAFTSRECHT
Wir stehen Ihnen bei den allgemeinen privatrechtlichen Auseinandersetzungen des täglichen Lebens zur Seite. Dies betrifft beispielsweise das allgemeine Vertragsrecht, wie Kauf – oder Schenkungsverträge – oder auch das Recht der unerlaubten Handlungen sowie sachenrechtliche Auseinandersetzungen.
Im Wirtschaftsrecht geht es vorwiegend um das Recht der Personen- und Kapitalgesellschaften, um gesellschaftsrechtliche Streitigkeiten oder um Auseinandersetzungen im Rahmen von Handelskäufen.
In diesem Gebiet sind für Sie tätig: