BAU- UND ARCHITEKTENRECHT

Im Architektenrecht gehören Architekten, Ingenieure sowie Auftraggeber dieser Berufsgruppe zu unseren Mandanten. Hierbei geht es um die Durchsetzung oder Abwehr von Honorar- und Gewährleistungsansprüchen.

Im privaten Baurecht sind wir für Unternehmer und Bauherren während der gesamten Abwicklung des Projekts tätig. Dies umfasst die Vertragsgestaltung sowie die nachfolgende Durchsetzung vertraglicher Rechte.

In diesem Gebiet ist für Sie tätig: