Sind Sie Beschuldigter in einem Strafverfahren so ist es wichtig, möglichst schnell mit einem Verteidiger Kontakt aufzunehmen. Hier gilt: “Reden ist Silber, Schweigen ist Gold.“ Machen Sie von Ihrem Aussageverweigerungsrecht Gebrauch und äußern Sie sich erst nach Gewährung der Akteneinsicht und anwaltlicher Beratung. Eine vorschnelle unbedachte Äußerung kann zu erheblichen Nachteilen führen und das Strafverfahren in eine für Sie ungünstige Richtung lenken. Hier gilt es, auch dem Drängen von Polizeibeamten zu widerstehen. Unsere Kanzlei ist auf allen Gebieten des Strafrechts tätig. Hierzu zählen insbesondere:
Strafsachen werden durch den Rechtsanwalt und Fachanwalt für Strafrecht Dr. Uwe Schulz bearbeitet. In dringende Fällen, etwa bei Verhaftungen oder Durchsuchungen, besteht die Möglichkeit über Mobiltelefon Kontakt aufzunehmen (0170/6320339).