Rechtsanwalt
Fachanwalt für Strafrecht
Fachanwalt für Arbeitsrecht
“Im Kampfe sollst du dein Recht finden“Rudolf von Jhering (1818-1892)
Dr. Uwe Schulz, Jahrgang 1962, ist gelernter Bankkaufmann. Zur Rechtswissenschaft kam er durch die Erkenntnis, daß nahezu jeder Lebensbereich heutzutage durch rechtliche Grundlagen geregelt ist. Ohne deren Kenntnis sind politische und wirtschaftliche Wirkungsmechanismen nicht verständlich. Die Kenntnis unserer Rechtsordnung ist für ihn die Voraussetzung, seine Rechte und als Anwalt die Rechte anderer geltend zu machen. Dr. Uwe Schulz ist seit 1993 als Rechtsanwalt und Strafverteidiger tätig. Er ist Fachanwalt für Strafrecht und Fachanwalt für Arbeitsrecht. Neben diesen Gebieten ist er auch im Verkehrsrecht tätig. Ein weiterer Schwerpunkt von Dr. Uwe Schulz ist die Interessenwahrnehmung in berufsrechtlichen Verfahren, insbesondere in Anwaltsgerichtsverfahren. Im Arbeitsrecht ist Dr. Uwe Schulz sowohl auf Arbeitgeber-, als auch auf Arbeitnehmerseite tätig. Schwerpunkte bilden das Kündigungsschutzrecht und das Betriebsverfassungsrecht sowie Fälle, die eine Schnittstelle zwischen dem Arbeitsrecht und dem Strafrecht aufweisen.
Im Strafrecht übernimmt Dr. Uwe Schulz Verteidigungen im Bereich des allgemeinen Strafrechts, aber auch in Spezialgebieten wie dem Wirtschafts- und Verkehrsstrafrecht. Weiterhin ist er im Revisionsrecht und als Anwalt von Opfern von Straftaten im Rahmen von Nebenklagen tätig.
Die Tätigkeit eines Anwalts ist für Dr. Uwe Schulz ausschließlich Interessenwahrnehmung. Deshalb versteht er sich nicht so sehr als Organ der Rechtspflege, sondern als Interessenvertreter für den Mandanten. Seine Belange stehen im Mittelpunkt. Es gilt, für ihn das bestmögliche Ergebnis zu erreichen. Juristische Qualifikation und ein gewisser Ehrgeiz und Kampfeswille sind für Dr. Uwe Schulz die Garanten des Erfolgs. Allerdings: „Ein Anwalt darf die Grenzen des Machbaren nicht aus den Augen verlieren“, betont er. „Der Rechtsanwalt muß eine gewisse Objektivität bei der Betrachtung der Rechtsfragen wahren, um sich so in die Positionen von Richtern hineinversetzen zu können.“ Was ihn am Anwaltsberuf fasziniert? Die Möglichkeit, Menschen aus schwierigen Situationen herauszuhelfen und für sie ein optimales Ergebnis zu erreichen.
Dr. Uwe Schulz ist Vorsitzender Richter einer Kammer am Anwaltsgericht Frankfurt. Darüber hinaus ist Dr. Uwe Schulz als Prüfer in der Ersten juristischen Staatsprüfung tätig. Er ist Mitglied der Arbeitsgemeinschaften Strafrecht und Verkehrsrecht im Deutschen Anwaltsverein. Dr. Uwe Schulz korrespondiert in Englisch und Spanisch. Dr. Uwe Schulz ist Stadtverordneter in Frankfurt und seit vielen Jahren kommunalpolitisch und ehrenamtlich aktiv. Er ist Träger der Römerplakette in Bronze, Silber und Gold der Stadt Frankfurt und des Ehrenbriefes des Landes Hessen.
Dr. Uwe Schulz hat auf dem Gebiet des Strafrechts über das Thema „Die Auswirkungen von Medienberichterstattung auf Strafverfahren“ an der Johann Wolfgang Goethe-Universität in Frankfurt a.M. bei Prof. Dr. Ulfrid Neumann mit „magna cum laude“ promoviert. Er ist außerdem Verfasser zahlreicher Veröffentlichungen auf dem Gebiet des Strafrechts, Arbeitsrechts und des anwaltlichen Berufsrechts.
Veröffentlichungen:
Strafrecht
- Nomos Handkommentar Gesamtes Strafrecht, Kommentierung der §§ 212-225a StPO; §§ 50-54, 57-60, 62-66, 109 JGG; §§ 67, 68 OWiG, §§ 106-111a UrhG, 4. Aufl. 2017.
- Nomos Handkommentar Ordnungswidrigkeitengesetz, Kommentierung der §§ 53, 55, 60, 81-88 OWiG, 1. Aufl. 2016.
- Die mittelbare Täterschaft kraft Organisationsherrschaft- eine notwendige Rechtsfortbildung? JuS 1997, 109 ff.
- Wegfall der Ungeeignetheit im Sinne des § 69 StGB durch Zeitablauf, NZV 1997, 62 ff.
- Die analoge Anwendung des § 168 c Abs.2 StPO auf die Vernehmung des Mitbeschuldigten, StraFo 1997, 294 ff.
- Die tätige Reue gem. § 142 Abs. 4 StGB aus dogmatischer und rechtspolitischer Sicht, NJW 1998, 1440 ff.
- Wegfall des Fahrverbots aufgrund Zeitablaufs, zfs 1998, 361 ff.
- Die Einstellung nach § 47 OWiG bei Verkehrsordnungswidrigkeiten, StraFo 1999, 114 ff.
- Die Einstellung nach § 47 OWiG als Rechtsbeugung, NJW 1999, 3471 f.
- Anmerkung zu OLG Frankfurt (NZV 2002, 135 ff.), NZV 2003, 136 f.
- Der faktische Geschäftsführer als Täter der §§ 82, 84 GmbHG unter Berücksichtigung der Problematik des „Strohmannes“, StraFo 2003, 155 ff.
- Gabriel García Márquez’ „Chronik eines angekündigten Todes“ – Totschlag oder Mord ?, NJW 2005, 551 ff.
- Die Strafbarkeit des Arbeitsgebers nach § 266a StGB bei der Beschäftigung von Scheinselbstständigen, NJW 2006, 183 ff.
- Die zeitliche Ausdehnung der Unfallmeldung bei der Verkehrsunfallflucht, ZRP 2006, 149 ff.
- Die Anfechtbarkeit des Beschlusses nach § 154 Abs.2 StPO, StraFo 2006, 444 ff.
- Anmerkung zu BGH (NJW 2007, 233), NJW 2007, 237 ff.
- Rezension: Arbeitsstrafrecht. Von Rainer Brüssow und Dirk Petri (Strafverteidigerpraxis), München 2008, NZA 2008, 457.
- Die Strafbarkeit des Scheidungsanwalts nach § 356 StGB, AnwBl. 2009, 743 ff.
- Erbunwürdigkeit gem. § 2339 Abs. 1 Nr. 1 BGB bei Totschlag im minder schweren Fall (§ 213 StGB)?, ErbR 2012, 276 ff.
- Die Zustellung von Anwalt zu Anwalt – ein Parteiverrat gem. § 356 StGB ?, StraFo 2016, 146 ff.
- Parteiverrat gem. § 356 StGB durch Beschaffung eines Auszugs aus den Verkehrsunfallakten?, zfs 2016, 604 ff.
- Der „erkennbare Wille“ gem. § 177 Abs. 1 StGB, StraFo 2017, 447 ff.
- Nomos Handkommentar Gesamtes Strafrecht, Kommentierung der §§ 212-225a StPO; §§ 50-54, 57-60, 62-66, 109 JGG; §§ 67, 68 OWiG, §§ 106-111a UrhG, 5. Aufl. 2022.
Arbeitsrecht
- Das Erlöschen der betriebsverfassungsrechtlichen Amtsträgereigenschaft während des Zustimmungsersetzungsverfahrens, NZA 1995, 1130 ff.
- Arbeitsrechtliche Beratung und Strafverteidigung, FA 2000, 206 ff
- Das Ehegattenarbeitsverhältnis, NZA 2010, 75 ff.
Anwaltliches Berufsrecht
- Berufsrechtliche Pflichtverletzung des Rechtsanwalts – Materiell-rechtliche und verfahrensrechtliche Grundlagen, JA 2009, 206 ff.
- Der Auskunfts- und Abrechnungsanspruch des Rechtsschutzversicherers gegenüber dem Rechtsanwalt, zfs 2010, 246 ff.
- Anwaltliche Berufspflichtverletzung durch den Abschluß sittenwidriger Vergütungsvereinbarungen?, BRAK-Mitt. 2010, 112 ff.
- Die Auskunfts- und Abrechnungspflicht des Rechtsanwalts gegenüber der Rechtsschutzversicherung, NJW 2010, 1729 f.
- Typische Fallen im Anwaltsalltag, AdVoice 2010, 44 f.
- Herausgabe der Handakten des Rechtsanwalts aus zivilrechtlicher und berufsrechtlicher Sicht, BRAK-Mitt. 2012, 52 f.
- Die Belehrungspflicht des Rechtsanwalts und Strafverteidigers, BRAK-Mitt. 2019, 63 ff.