Der Notar ist ein unabhängiger Träger eines öffentlichen Amtes. Er sorgt für die Vorbereitung, Beurkundung und Abwicklung aller formgebundenen Rechtsgeschäfte.
Hierzu zählen insbesondere:
- Immobilienkaufverträge
- Bauträgerverträge
- Gesellschaftsrechtliche Verträge
- Gesellschaftsrechtliche Beschlüsse bei AG und GmbH
- Beurkundung von Hauptversammlungen
- Anmeldung zum Handelsregister
- Testamentarische Verfügungen und Erbschaftsverträge
- Schenkungs- und Übertragungsverträge
- Eheverträge und Partnerschaftsverträge
- Trennungs und Scheidungsfolgenvereinbarungen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
Die Kanzlei verfügt mit Rechtsanwalt Bernd P. Oehmichen über einen Notar.